Unwahrscheinlich

by Volker Weber

Eine Schülerin (9. Klasse) fragt, ob wir eine Praktikumsstelle bieten.

Der Brief beginnt mit folgender Anrede: "Sehr geerter Herr Rechtsanwald Vetter".

[Quelle: Udo Vetter (lawblog)]

Comments

Sicherlich: in einem Bewerbungsschreiben ist "Anwald" sicherlich ungeschickt. Wenn ich aber die Kommentare zu diesem Posting lese, dann denke ich (mal wieder), wie sehr Rechtschreibung in Deutschland doch überbewertet wird.

Im Ernst: Das einzige, was man objektiv von dieser Schülerin weiß ist, daß Sie Anwalt nicht schreiben kann. Dies wird sofort gleichgesetzt mit "bauchfrei" und "Strings" ... und daß, obwohl doch jeder versteht, daß Sie "Anwalt" meinte.
-> Jemand, der Anwalt nicht schreiben kann, bekommt in Deutschland keinen Job, egal was für Qualitäten er ansonsten haben mag. Das finde ich übertrieben.

Volle Zustimmung - auch wenn ich selbst auf Rechtschreibung Wert lege! Nichtsdestotrotz: Ein Blick in die Comments zu diesem Beitrag bei Herrn RA Vetter zeigt, wess' Gesistes Kind da manche(r) ist: http://www.haloscan.com/comments/udovetter/109628690168935649

Schweppes, 2004-09-28 10:21

Zwei Fehler in einer Anrede finde ich schon etwas kritisch (bei "geeHrter" lag sie auch daneben).

Von einer Schülerin in der 9. Klasse kann man doch ein fehlerfeies Anschreiben verlangen, oder liege ich da falsch? Daher kann ich die kritischen Kommentare durchaus verstehen.
Aber von mir aus darf ein junges Mädel ruhig bauchfrei mit sichtbarem Tattoo übern Hintern kommen. Was fürs Auge schadet nicht. ;-)

Konstantin Pfliegl, 2004-09-28 10:57

Und wenn es Absicht war? Sonst sagen doch immer alle, daß man sich durch ungewöhnliche Bewerbungen bemerkbar machen soll.

Also, meines Erachtens ist eine Bewerbung schlichtweg ein wichtiges Schreiben, was einen ersten Eindruck über die Bewerberin (in diesem Fall) vermittelt. Und wenn die da nicht genug Sorgfalt oder Genauigkeit an den Tag legen kann/will, dann sagt das halt schon etwas über die Berwerberin aus.
Dass es eventuell manchmal nicht so schlimm ist, wenn man den einen oder anderen Rechtschreibfehler macht, ok. Aber in einem Bewerbungsschreiben ist es eben nicht "manchmal", sondern das ist ein besonders wichtiges Schreiben.

You only have on chance to make a first impression...

Und gegen bauchfrei und low-cut Jeans hab' ich auch nix einzuwenden. Auch da gilt, dem Anlass entsprechend. Man muss in vielen Umfeldern heute nicht mehr so formal gekleidet sein, wie das evtl. vor 10-15 Jahren vielleicht noch sein musste. Aber vor Gericht (um beim Beispiel Anwalt zu bleiben) würde ich eventuell auch von einer Anwaltsgehilfin erwarten, dass sie eben nicht im bauchfreien Top und in low-cut Jeans mit sichtbarem "Ar...geweih" aufkreuzt.

Just my two cents,

Ragnar Schierholz, 2004-09-28 13:56

Wolfgang und Schweppes: full ack.

Allerdings habe ich Rechtschreibfehler auch in Bewerbungen auf Professorenstellen gesehen, also von Menschen mit einem Doktorgrad. Von daher sei es einer Schülerin erlaubt, Anwalt auch mit d zu schreiben.

> You only have on chance to make a first impression...

Wie wahr, wie wahr ;-)

Als Arbeitgeber würde ich es leicht anders sehen:

(1) Es geht nur um ein Praktikum. Das sollte man nicht überbewerten. In ein oder zwei Wochen ist es überstanden und man hat ein gutes Werk getan.

(2) Rechtschreibefehler zeigen mir nicht unbedingt, dass jemand nicht fehlerfrei schreiben kann. Wer kann das schon? Sondern, dass er sich nicht die Mühe gemacht hat, seine Arbeit zu überprüfen. Und sich der Bedeutung der Kommunikation nicht bewusst ist. Das halte ich für bedenklicher. Gilt nur aber ab 18 ;)

Schlimmer finde ich da einen Diskussionsbeitrag aus der Oberstufe, 12. Klasse, der mir auch nach vielen, vielen Jahren noch im Gedächtnis ist: "Staatsanwalt ist doch der Anwalt, den Leute vom Staat bekommen, wenn sie sich selbst keinen leisten können?" Der Vater der Mitschülerin war Rechtsanwalt.

Joerg Richter, 2004-09-28 16:38

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