Private Internetnutzung am Arbeitsplatz

by Volker Weber

Ist eine Kündigung wegen einer privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz gerechtfertigt oder nicht? Lange war das unklar. Mal las man ein arbeitsgerichtliches Urteil, dass die Nutzung in Maßen in Ordnung sei. Dann gibt es wieder Entscheidungen, die eine Nutzung mit erheblichen Rechtsfolgen sanktionieren.

Das Bundesarbeitsgericht schuf jetzt Klarheit: Auch wenn kein ausdrückliches Verbot durch eine Klausel im Arbeitsvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung besteht, dürfen Arbeitnehmer das Internet zu privaten Zwecken grundsätzlich nicht nutzen.

Und wieder einmal bin ich froh, dass ich weder verbieten noch um Erlaubnis fragen muss.

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Comments

Bei uns im Unternehmen zählt die Leistung und nicht die Zeit oder wie diese verbracht wird. Wer meint, im Internet surfen zu wollen, soll das tun.
Insofern bin auch ich nicht betroffen.
Allerdings ist das eine ideale Möglichkeit, sich von ungewollten Mitarbeitern zu trennen. Im Web surft irgendwann jeder, man muß es nur protokollieren. Also eine perfekte Möglichkeit, den Kündigungsschutz zu umgehen (unter diesem Aspekt begrüße ich dann das Urteil :-).

Wolfgang Schmidetzki, 2006-10-12

Und wieder einmal bin ich froh, dass ich weder verbieten noch um Erlaubnis fragen muss.

Ich auch ;-)

Thomas Gumz, 2006-10-13

@Wolfgang
Ich glaub' aber, daß für eine Kündigung schon so ein 1 bis 2 Abmahnungen fällig sind, bevor etwas passiert.
Es gibt da nur dann fristlose Kündigungen, wenn es was mit braunem Schmudelkram oder Pornoecke zu tun hat.
So was wurde bei uns in der Company mal bis zum Ende durchprozessiert, allerdings 1-2 Jahre her, aber auch da war fristlos nur möglich, weil derjenige Kinderpornographie hochgeladen hatte.

Wolfgang Andreas Bischof, 2006-10-13

@Wolfgang
So einfach ist das mit dem deutschen Arbeitsrecht nun wirklich nicht.

Wolfram Votteler, 2006-10-13

@Wolfram: Welchem Wolfgang antwortest Du?

Stefan Tilkov, 2006-10-13

Wolfgang, wenn's nur um harmloses surfen ginge, dann fiele es den meisten Unternehmen für Mitarbeiter ab einer gewissen Stufe (nämlich der, wo nicht mehr nur zeitbasiert bezahlt wird) wohl auch leicht, das zuzulassen. Aber das Problem liegt halt in der rechtlichen Verantwortung, wenn da ein Mitarbeiter mit dem Zeug Schindluder treibt.

Ich durfte in diesem Sommer mal ein Referat einer Dame hören, die bei einer Schweizer Grossbank für genau solche Dinge zuständig ist. In einem wunderbar interaktiven (sprich: mitmachen, mitdiskutieren) Vortrag hat sie den Teilnehmern vor Augen geführt, wo bei der privaten Nutzung von Email am Arbeitsplatz die Probleme liegen, wenn der Arbeitgeber das offiziell duldet.

Das fängt dabei an, dass wenn's erlaubt ist, sich der Arbeitgeber ganz filigran Gedanken machen muss, welche Emails wie archiviert und für Vertretungen oder bei Notfällen anderen zugängig gemacht werden dürfen und geht soweit, dass dann auch der Arbeitgeber für die Handlungen seiner Mitarbeiter verantwortlich ist. Und dann wird's wirklich nicht so einfach das zuzulassen.

Und ich würde schwer davon ausgehen, dass sich das von Email auch auf sonstige Internet-Dienste übertragen lässt.

Ragnar Schierholz, 2006-10-13

Deutsche Rechtsprechung über Internetfragen von Domänenstreitigkeiten, Forumverantwortlichkeit bis hin zu diesem Urteil finde ich beängstigend weltfremd. Als ob vor dem Internet nie Privates am Arbeitsplatz erledigt wurde... Ach und die kleine Schwätzchen mit dem Kollegen müßten nun ebenfalls verboten werden.

Vielleicht sollten die Richter im gleichen Zug Öffnungszeiten für nichtig erklären, sodaß die armen Angestellten nicht von der Arbeit abgehalten werden. Zum Beispiel müssten Behörden und Gerichte 24 Stunden zur Verfügung stehen ;-)

Moritz Schroeder, 2006-10-13

Ragnar trifft den Nagel auf den Kopf. Private Nutzung der IT-Infrastruktur ist ein heisses Eisen - hier treffen viele Problemfelder zusammen: IT-Sicherheit, Datenschutz (im weiteren Sinne), Arbeitsrecht etc.
Das ganze wird durch das Zusammenführen der Kommunikationstechniken auch nicht einfacher. Was ist z.Bsp. Instant Messaging? Ist das was Schriftliches, was archiviert werden muss? Oder ist es wie ein Telefongespräch zu behandeln?

Im Ausgangsfall wird zudem sicherlich eine wesentliche Schädigung/ Gefährdung des AG vorgelegen haben. Fristlose Kündigung ist schwer durchzudrücken.

@Moritz: Das kann man leicht sagen, wenn man nicht von Rechtsverletzungen im Internet betroffen ist....,und Richter mögen zwar nicht in der Mitte der Gesellschaft stehen,...aber weltfremd?

David Conrad, 2006-10-14

Tja, wenn sowohl privates eMailen als auch privates Internetsurfen am Arbeitsplatz verbauten ist, dann bedeutet dies das Mitarbeiter auf Mobilfunk-basierende Dienste, d.h. eMails am Handy, ausweichen müssen, um eine gewisse private Connectivity sicherzustellen.

Insofern ist diese Einstellung interessant: einerseits ist es kein Problem geschäftliche Leistungen in die Privatsphäre zu tragen - siehe den Trend, dass Mitarbeiter immer und überall erreichbar sind und von überall auf Ressourcen Zugriff haben (Blackberry, Outlook Web Access), andererseits ist es ein Problem private Nutzung in der Firmensphäre zuzulassen.

Persönlich würde ich eine stark eingeschränkte private Nutzung in der Firma zulassen.

Adalbert Duda, 2006-10-14

Wie gesagt, ich denke nicht, dass es den Arbeitgebern in erster Linie darum geht, dass Arbeitszeit flöten geht. Da gab es durchaus schon vor dem Internet Möglichkeiten und die wird es weiter geben, wie Moritz schon richtig bemerkte. Aber die Haftbarkeit für unrechtmäßige Nutzung ist nun einmal ein ganz anderes Problem und die ist bei dem Kaffee-Pläuschen mit dem Kollegen nun einmal nicht gegeben. Ich glaube auch, dass die meisten Arbeitgeber die private Internetnutzung in Maßen dulden werden, schon allein weil die Kontrolle extrem aufwändig sein dürfte. Aber es darf halt nicht offiziell erlaubt sein. Und dass es da einzelne gibt, die meinen, das auf die Spitze treiben zu müssen, das gibt's doch bei jeder Regelung.

Ragnar Schierholz, 2006-10-14

Es reicht nicht, die Nutzung zur verbieten. Das Verbot muss auch überwacht und durchgesetzt werden.

Volker Weber, 2006-10-14

Was mich an dieser Art Rechtsprechung immer wieder stört, ist das Internetfragen "für sich" behandelt werden, als ob es vorher ein rechtsfreier Raum gewesen wäre, bzw. als ob das Internet eine eigene Rechtsprechung benötigte.
Wenn jemand kriminell vorgeht, begeht er eine Straftat, ob er es im Internet oder außerhalb tut. Wenn ich das Telefon am Arbeitsplatz mißbrauche ist meines Wissens außer vbei Fahrlässigkeit das Unternehmen nicht verantwortlich, oder doch? Soll privates Telefonieren vom Arbeitsplatz grundsätzlich (!) untersagt sein? Tut mir leid, aber ich sehe nicht den Unterschied der rechtlichen Haftung zwischen der Nutzung vom Telefon oder dem Internet. In beiden Fällen kann die Infrastruktur des Unternehmens mißbraucht werden, in beiden Fällen kann die Technologie für kriminelle Handlungen genutzt werden. Mißbrauch ist denke generell vom Arbeitsrecht abgedeckt und das Strafrecht kümmert sich um den zweiten Fall.

Wenn so etwas Alltägliches "grundsätzlich" untersagt wird, schafft man Rechtsunsicherheit, da die private Nutzung immer wieder vorkommen wird. Kann denn ein Unternehmen Mitarbeitern die Nutzung grundsätzlich wieder erlauben, ohne in eine Haftungsfalle hineinzurutschen? Eine Regelung per Einzelfall scheint widerum reichlich absurd.
"Präambel: Alle Internetaktivitäten, die nicht von folgenden Paragraphen erfaßt werden, sind untersagt."
"Sie dürfen grundsätzlich Emails an Ihre engste Familie verfaseen,schicken, empfangen und lesen."
"Sie dürfen Bankgeschäfte tätigen."
...

Hört sich an wie die sturmflutartig zunehmenden Terms & Conditions, Nutzungsbedingungen und AGBs. Liest kein Mensch mehr, weil man dann nur noch das täte. Hier klicken um weiterzukommen.

Vielleicht sollte man auch das "Ja" klicken grundsätzlich untersagen, denn der Mitarbeiter weiß ja gar nicht mehr was er so alles für das Unternehmen unterzeichnet.

"Ziehen sie bitte jedesmal die Rechtsabteilung zu Rate, bevor sie 'I agree' klicken, dies gilt gerade und vor allem bei Softwareinstallationen unter anderem und vor allem für Produkte von Microsoft, da wir zunächst klären müssen, ob das Unternehmen nach der Unterzeichnung überhaupt noch Eigentümer der Software und der Daten bleibt und ob Fremden der Zugriff und die Kontrolle der Rechnern grundsätzlich erlaubt wird. Des weiteren muß die Audit & Controlling Abteilung in Kooperation mit der Rechtsabteilung hinzugezogen werden, da die Anzahl der Lizenzen mit den sich täglich ändernden Lizenzbedingungen abgeglichen werden muß."

Moritz Schroeder, 2006-10-14

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