Insider am Neuen Markt:

by Volker Weber

Insider am Neuen Markt: Aufsichtsräte und Vorstände eines Neuer Markt-Unternehmens (Insider) müssen seit dem 1. März 2001 alle Geschäfte mit Wertpapieren dieses Unternehmens bei der Deutsche Börse AG melden. Anzeigepflichtig ist auch der Handel mit Derivaten (z.B. Optionsscheine) und Optionen auf Aktien des Unternehmens.

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