Fristlose Kündigung bei Internet-Porno
by Oliver Tunnat
Wer seinen Internetzugang am Arbeitsplatz nutzt, um Pornos anzuschauen, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Der Arbeitgeber dürfe in diesem Fall ohne vorhergehende Mahnung kündigen, teilt der Arbeitgeber-Informationsdienst „Arbeitsrecht Kompakt“ mit. Dabei beruft er sich auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf (4 Ca 3437/01).