Wer stoppt diesen Betrug?

by Volker Weber

Helga F. hatte Pech und einen 16-jährigen Sohn. Der Jugendliche nutzte von Mai bis August 2000 ausgiebig den PremiumRateService eines 0190-Dialers und brachte es auf die stolze Gebührensumme von 17.582 Mark. Durch eine Software-Umstellung beim Telekommunikations-Dienstleister erhielt Helga F. die Mai-Rechnung erst im August, fiel aus allen Wolken und ließ sofort die Schmuddelnummer sperren. Jedoch genutzt hat ihr das nichts.

Wegen des gesetzlichen Minderjährigenschutzes habe die Einwahl des 16-Jährigen nicht zum Abschluss wirksamer Rechtsgeschäfte geführt, argumentierte sie unter anderem gegenüber dem Dienstleister -- ohne Erfolg. Das Landgericht Berlin zeigte sich ungerührt und verdonnerte Helga F. zur Zahlung den vollen Betrages (Urteil vom 11.7.2001 Az: 18O 63/01).

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