Seit wann macht die Polizei sowas?
by Volker Weber
Kam soeben per IM rein:
Ich sitze mit meinem gestern Abend gekauften Notebook auf dem Bürgersteig, im Hamburger Schanzenviertel, und bin bass erstaunt, dass sich das Teil in ein WLAN einbucht. Also klick klick gemacht und E-Mails gecheckt... und heise.de gelesen. Plötzlich stehen zwei Bullen hinter mir und fragen "Was machen Sie dann da?"
Lange Rede, kurzer Sinn, mein Notebook wurde von den Herrschaften beschlagnahmt. Anzeige folgt.
Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Weißt du, ob und wann ich das Notebook eventuell wiederbekomme?
Sachkundige Beiträge willkommen.
Comments
gibt es da eine gesetzesgrundlage dafür ?
Bestimmt. Kommt immer auf die Begründung an, die die Herren in Grün hatten. Was mich zur eigentlichen Frage bringt: Gab's da eine? (Oder machen die das wie bei der Bahn und plädieren auf "illegale Nutzung öffentlichen Luftraums"?)
Ich denke, man muss mal abwarten, was in der Akte steht. Vielleicht haben die Polizisten zuviel SAT1 geschaut und glauben jetzt, einen Hacker gefangen zu haben.
vielleicht hätte er sich nicht in das Netzwerk "Polizei HH - Bitte gehen Sie weiter, es gibt nichts zu sehen!" einklinken sollen.
Abgesehen würde es mich wundern, was das Beschlagnahmen eines Laptops rechtfertigt, vor allem wenn die Polizisten nur kurz gucken und sich dann das Laptop schnappen.
Oder sie hoffen auf Porno-Bilder um sich den langweiligen Dienst aufzupeppen. Andere Frage: Quittung gab's hoffentlich?
Freeriding ist wohl noch immer nicht angesagt im Hafenviertel. Aber er ist doch glücklich davon gekommen. Vor fünfzehn Jahren hätte er im Hafenviertel wohl gleich den Schlagstock in die Fresse gekriegt. Zivilsatorischer Fortschritt, wenigstens dort.
Ich empfehle eine einstweilige Versetzung beider Beamter nach Berlin, vorzugsweise Potsdamer Platz, Sony Center. Hier wimmelt es nur von WLANs und man kann zu jeder vernünftigen Tag- und Nachtzeit zwischen 2 und 10 Mac- oder Win-Notebooks antreffen, die eines der beiden dort öffentlichen - und (noch) kostenlosen WLANs nutzen. Da können die Herren dann schon mal üben, wie das ist, wenn wir irgendwann einmal flächendeckendes WLAN inkl. Roaming haben (see Korea :-)) - Aber evtl. sind sie bis dahin in den Ruhestand versetzt... Leider!
Eventuell wurde die Polizei alamiert? Zugegeben, klingt unwahrscheinlich.
Welche Gesetze greifen beim Wardriving überhaupt? TKG §§ 86, 95 und § 202a StGB?!
Das mithören ist als solches nicht verboten, nur die Weitergabe der Daten und der Tatsache des Empfangs. Strafrechtlich ist auch nichts zu erwarten, da "offene" WLANs gegen unberechtigten Zugang nicht besonders gesichert sind.
Und hier auch nochmal die Frage, wie hat die Polizei Ihr Handeln begründet?
Vielleicht bringt das ein wenig Licht ins Dunkel...
siehe hier