Kurzer Prozess

by Volker Weber

SpOn berichtet:

Nach der Landung ließ der Entführer eine der Türen öffnen und forderte eine Gangway an. Nachdem fast dreißig Minuten vergangen waren, griff Ali Altan ein: Mit einem kräftigen Stoß beförderte der junge Besitzer eines Imbissladens den Geiselnehmer aus dem Flugzeug. Burhan B. stürzte sechs Meter in die Tiefe und brach sich mehrere Knochen. Die Polizei konnte den Mann problemlos überwältigen.

Bin ja mal gespannt, was das noch für ein Nachspiel hat. Reicht der Notwehrparagraph? Was wäre, wenn sich der Entführer das Genick gebrochen hätte?

Comments

Im Interesse aller potentiellen Entführungsopfer hoffe ich SEHR, dass das Notwehr ist/war.

Heiko Hebig, 2004-07-01

Nie und nimmer, wenn er Glück hat Körperverletung mit Todesfolge ;-)

Detlef, 2004-07-01

Ich wuerde sagen das ist ganz klar Notwehr:
1) Gegenwaertige Gefahr fuer Leib und Leben
2) Zweckmaessige Massnahme die Gefahr abzustellen
3) Klare Absicht die Gefahr zu beenden
4) Verhaeltnismaessigkeit gewahrt
.... hat man uns im Jurastudium so eingebleut ....
Hier in SG, wuerde er die Titelseite und eine Ehrenmedallie bekommen.
;-) stw

Stephan H. Wissel, 2004-07-01

.....kommt in die sammelzelle mit dem frankfurter (ex-)polizei-vize, der böse, böse mit einem kindesentführer und mörder gesprochen hat.....

alex, 2004-07-01

Old vowe.net archive pages

I explain difficult concepts in simple ways. For free, and for money. Clue procurement and bullshit detection.

vowe

Paypal vowe