Erklär mir das mal einer

by Volker Weber

Aus dem Polizeibericht:

Die Beamten wollte das Fahrzeug anhalten und kontrollieren. Der Fahrer flüchtete jedoch ..., überfuhr mehrere rote Ampeln und gefährdete in wilder Fahrt Fußgänger und andere Kraftfahrer erheblich. In der Frankfurter Straß ... kam es dann durch überhöhte Geschwindigkeit zu einen Verkehrsunfall mit einem anderen Fahrzeug. Es wurde niemand verletzt. Der Fahrer wurde festgenommen.

Es handelte sich um einen 30-jährigen drogenabhängigen Mann aus Michelstadt, der bereits 89-Mal(!) wegen Diebstahls und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz polizeilich in Erscheinung getreten ist. Der gleiche Mann wurde bereits am Dienstag, 9. August 2005, in Arheilgen mit einem ebenfalls gestohlenen Fahrzeug - auch nach einer wilden Verfolgungsfahrt mit Verkehrsunfall - festgenommen.

Der Unfall war ungefähr dort, wo ich mehrmals täglich die Straße quere. Ich kapier das nicht. Was muss eigentlich passieren, bevor so jemand stillgelegt wird? Muss der erst einen Menschen töten?

Comments

Vor allem, wenn er am 09. August 2005 (also selbst wenn dieser Unfall heute war vor nur 3 Tagen) schon einmal verhaftet worden war. Warum hat man den wieder laufen lassen (müssen)?

Ragnar Schierholz, 2005-08-12

so wie in Wiesbaden
:-(

Henrik Heigl, 2005-08-12

Einen Menschen töten reicht noch nicht ... dann würde doch zuerst seine 'schlimme Kindheit' als schuldmindernd herangezogen. Irgendein Psychologe würde ihn wieder freibekommen, oder warum gibt es so viele Wiederholungstäter im Bereich der Gewalt gegen Frauen und Kinder?

Sorry das musste raus.

ciao tpk

Thomas Köster, 2005-08-12

Der Mann fällt mit seinen 30 Jährchen garantiert unter das Jugendstrafrecht ;-)

Wolfgang Sommergut, 2005-08-12

Na, wer wird denn da gleich überreagieren? Eine ernste Ermahnung gibt's doch erst ab dem 100.sten Vorfall!

Wolfgang Flamme, 2005-08-13

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