Sperrmüll

by Volker Weber

Darmstadt (ots) - Zwei Netzwerkmessgeräte im Wert von achttausend Euro hat ein Unbekannter von der Mauer eines Hauses mitgehen lassen. Der Geschädigte, der diese Geräte beruflich nutzt, hatte am Dienstagabend gegen 22.30 Uhr diese in einem Karton beim Ausladen seines Pkw in der Osannstraße auf die Umzäunung gestellt und - weil er noch andere Dinge in das Haus transportierte - vegessen. Am Mittwochmorgen gegen 09.30 Uhr stellte er den Diebstahl fest. Der Karton stand noch auf der Mauer - allerdings leer. Hinweise werden an die Polizei, Telefon (06151) 969 3030, erbeten.

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Comments

Moment mal: Das ist m.W. in der Form kein Diebstahl. Ich bin kein Jurist, aber Diebstahl bedarf der Entwendung aus dem Besitz des Geschädigten.
§ 242 Abs. 1 StGB definiert einen Diebstahl wie folgt:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

[...] Wegnahme bedeutet den Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams.

Ob man den Karton auf der Gartenmauer liegen zu lassen, noch als Gewahrsam bezeichnen kann, wage ich fast zu bezweifeln...

Ragnar Schierholz, 2006-04-28

Das Schweizer Bundesgericht hat vor kurzem einen Mann freigesprochen, welcher das Geld einer Frau beim Bankomaten einsteckte, nachdem sie es liegengelassen und vergessen hatte. Das Bundesgericht entschied, dass das geld zum Zeitpunkt, als der Mann es einsteckte, weder im Besitz der Bank noch im Besitz der Frau war.

So oder so, ein anständiger Mensch hätte das Geld zurückgegeben, und dies liess das Gericht bei der Begründung durch die Blume auch durchblicken.

Philipp Sury, 2006-04-28

Das ist genau, was ich meine. In Deutschland wäre das nach meiner Interpretation der Erläuterungen von Wikipedia immer noch ein Delikt, bspw. Unterschlagung, aber eben ein harmloseres als Diebstahl.

Ragnar Schierholz, 2006-04-28

Es ist Diebstahl.
Gewahrsam wird nicht aufgegeben, indem man etwas irgendwo vergisst und liegenlässt.

Bent Condith, 2006-04-28

Gelegenheit macht Diebe. Sacht man. Stümmt auch.

Cem Basman, 2006-04-28

@Bent: Ich lasse meinen Regenschirm in der Strassenbahn liegen. Jemand findet ihn und nimmt ihn mit. Diebstahl? Jetzt kann man natürlich eine Menge konstruieren. Aber so lange ich etwas an der Strasse finde, bei dem der Eigentümer nicht mehr mit sinnvollem Aufwand festgestellt werden kann und dieses Teil dann mitnehme ist das sicher kein Diebstahl.

Wer immer diese Geräte mitgenommen hat muss ja nicht in schlechter Absicht gehandelt haben. War zufällig grad Sperrmülltag? Waren die Geräte eindeutig gekennzeichnet? Würde jeder, der sie findet wissen, dass Sie noch ok sind und daher bestimmt nicht als Sperrmüll gedacht? Bevor man nicht mehr weiss kann es zum Tatbestand keine vernünftige Aussage geben.

Thomas Nowak, 2006-04-28

Cool, gleich mal bei Ebay reinschauen. Der Dieb wird davon wahrscheinlich nicht eines davon gebrauchen können und auch keine Ahnung haben was die wert sind.

Hehlerware ? 3, 2, 1 Meins !

:-)


Roland Dressler, 2006-04-28

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