Ritt auf dem Amtsschimmel

by Volker Weber

Meine Vespa hat ein riesiges Motorradnummernschild mit folgendem Kennzeichenmuster: DA - B 123. Ein Buchstabe, drei Zahlen. Letzte Woche fuhr ich hinter einer anderen 125er mit Leichtkraftradkennzeichen her. Ob ich sowas wohl auch haben könnte? Rasch zur Zulassung und eine Nummer gezogen:

nummer

Auskunft der Fachkraft: Nein, das ginge nicht. Dazu müsste ich ja das Fahrzeug ummelden. Nach kurzem Insistieren: Da müsse ich die Kollegin in Zimmer 1 fragen. Die sagt ganz ehrlich: "Weiß ich nicht". Und schaut ins Gesetz sowie den Computer, um meinen Schlüssel rauszusuchen. Dann meint sie: Kein Problem. Ich müsse nach neuem Recht sogar ein kleines Schild haben. Nummernschild abschrauben, Fahrzeugschein zeigen, Gebührenmarke kaufen, neues Nummernschild, altes entstempeln, neues Stempeln.

Also raus, Nummernschild abgeschraubt, zur Fachkraft. Sie sagt: "Geht nicht. Sie haben ja eine Motorradnummer. Die passt nicht auf ein Leichtkraftradschild." Wie denn die neue Nummer aussehen würde? Zwei Buchstaben und drei Ziffern. Also DA - AB 123. Ich frage also, warum eine Nummer mit einem Buchstaben weniger nicht auf das Schild passe. Darauf hin zieht sich die Fachkraft auf die Position zurück, das sei halt die Gesetzgebung. In welchem Gesetz das stehe, konnte sie dann nicht sagen. Wie schade, dass das Muster in der StVZO genau so aussieht wie meine aktuelle Kombination.

Mein altes Nummernschild durfte ich dann aber doch behalten.

Comments

Abhilfe: Mit Schmidt reden, nicht mit Schmidtchen ...

Die Chefin höchstpersönlich (wenn sie denn noch dort ist?) hat mir jedenfalls vor einiger Zeit wirklich nett und freundlich zu einer "Land-Nummer" verholfen, also ein kurzes Kennzeichen mit nur zwei Ziffern, was normalerweise nicht an DA-Stadtbewohner vergeben wird. Daher darf meine Lancia Fulvia 1.3 S Coupé (Baujahr 1971) mit "DA-LF 13 H" rumfahren ... mehr passt hinten auch nicht rein in das dafür vorgesehene Feld zwischen den beiden Kennzeichenleuchten.

Ich gebe zu: es hat etwas gedauert, und bedarf gewisser rhetorischer Qualitäten - aber daran mangelt es Dir doch sicher [auch] nicht :)

Stephan Perthes, 2008-05-27

Hmm ... mir wollte man seinerzeit kein SB-IN 666 geben, obwohl vorher extra reserviert. Aussage: das wäre viel zu groß für ein Motorrad. Der Eiwand, dass das ja wohl mein Problem sei, würde einfach mal vom Tisch gewischt: sowas sähe ja nicht aus, das ginge daher nicht! Daraufhin wollte ich ein kleines. Ging auch nicht, würde eine andere Kollegin zuteilen, die war aber nun gerade im Mutterschaftsurlaub (nein, ich hab dazu nichts weiter gesagt). Nun habe ich SB-Y 357 ... genau das selbe Pizzablech wie das evil system binary. Und für sowas zahle ich Steuern!

Ralf Stellmacher, 2008-05-27

Willst du deinen Luftwiderstand minimieren oder hat das nur optische Gründe?

Gepäckhalterungen sind übrigens noch nicht eintragungspflichtig (zumindest nicht für Motorräder). Wenn du also einen Gepäckträger hast, der kein grosses Nummernschild zulässt, kommst du deutlich leichter an ein kleines Kennzeichen. Unter Harley Fans ist die Taktik sehr beliebt, da gibt es sogar extra Gepäckträger für zu kaufen (ist schon ein paar Jahre her dass ich das mitbekommen habe). Nicht dass ich mich freiwillig auf eine Harley setzen würde, aber das ist ein anderes Thema ;)

Timo Stamm, 2008-05-27

Beim Roller kann ich es nicht beurteilen. Aber beim Naked Bike (900er Hornet) macht ein großes Schild keinen großen Unterschied ;-)

Ralf Stellmacher, 2008-05-28

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