Wie bekloppt ist das denn?

by Volker Weber

Wer mit einem Schnurlos-Telefon am Ohr beim Autofahren erwischt wird, kann nicht wegen des Handyverbots belangt werden. Das hat das Oberlandesgericht Köln am Mittwoch bekannt gegeben. Drahtlose Festnetztelefone seien rechtlich nicht mit Handys gleichzusetzen, urteilten die Richter.

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Comments

Köln und Bonn liegen ja relativ dicht beieinander. Nur die Richter ticken wohl vollkommen anders: SpOn: Finger weg vom Festnetz-Telefon.

Das ist nicht nur bekloppt, das ist lächerlich. Und irgendwie beängstigend.

Joerg Michael, 2009-11-04

Sehr beängstigend.

Jan-Piet Mens, 2009-11-04

Die zwei Artikel sprechen doch wohl von dem gleichen Fall, oder?

Yury Kats, 2009-11-04

Yury: Nein, genau das ist mein Problem.

Joerg Michael, 2009-11-05

Yury, ich denke Du hast recht und es ist der gleiche Fall, zunächst vom Amtsgericht gegen den Autofahrer entschieden, danach vom OLG anders entschieden. Aber ich bin ja auch kein Rechtsanwalt. Erschreckend finde ich das ganze schon, aber ist es nicht auch wieder irgendwie typisch?

Markus Jabs, 2009-11-05

@Yuri, @Joerg: Es ist der gleiche Fall. SpOn berichtet vom Urteil des Amtsgerichts, und Der Westen berichtet vom Urteil des OLGs, das dieses Urteil des Amtsgerichts nun aufgehoben hat. Laut der Artikel kann es sich nur um den gleichen Fall handeln, denn in beiden Fällen ist es ein Bonner Autofahrer, der das Handteil 3km von zu Hause weg kurz ans Ohr gehalten hat, weil es gepiepst hat.

Dirk Steins, 2009-11-05

Ich finde die Argumentation der OLG-Richter durchaus nachvollziehbar und Mut machend.

Es ist doch so: Ein Mobiltelefon (ohne Freisprecheinrichtung/Sprachwahl) darf ich als Fahrer eines PKW nicht benutzen. Vermutlich meint der Gesetzgeber, dass das Hantieren mit derartiger Technik meine Konzentration auf den Straßenverkehr beeinträchtigt...
Auf der anderen Seite kann ich ungestraft mit Thermoskanne und Stullenpaket operieren, mir in der Nase bohren oder die Fußnägel schneiden.
Von der Bedienung eingebauter oder nachgerüsteter Assistenz-/Entertainment-Systeme mal ganz abgesehen...

Warum soll man dann nicht auch einfach mal zwischen DECT und GSM/UMTS-Geräten unterscheiden? :-)

Martin Kautz, 2009-11-05

Und mal ehrlich... was soll denn bitte schön der Nutzen davon sein, mein DECT Telefon (oder sonstige Schnurlostelefone für zu Hause) im Auto zu benutzen? Wenn ich damit nicht dauernd die Auffahrt rauf und runter fahre (resp. Garage rein und raus) dürfte sich das mit dem Telefonieren in null-komma-nix ohnehin erledigt haben. Ich bin schon froh, wenn ich beim Grillen 50 vor'm Haus und drei Etagen tiefer noch damit telefonieren kann!!!

Das mag zwar ein paar Fälle geben, wo ein Idiot es trotzdem probiert, aber deswegen gleich ein Gesetz zu verlangen oder eine Grundsatzdiskussion anzufangen, halte ich für übertrieben. Das unterschiedliche Richter identische Fälle unterschiedlich einschätzen, das wird's immer geben. Und das dabei auch manchmal abenteuerlich Interpretationen herauskommen auch. U.a. dafür gibt's dann ja die nächste Instanz.

Ragnar Schierholz, 2009-11-05

Erfreulicherweise weder bekloppt noch wilkürlich - wenn nicht-verbotene Handlungen bestraft würden, wäre jegliche Rechtssicherheit dahin und somit der Untergang des Rechtstaates und in der Folge des christlichen Ablendlandes besiegelt :)

Man stelle sich vor, steuernderweises Cola trinken und Burger mampfen würde dann auf Grundlage des Handy-Verbots bestraft - dieses befasst sich zwar nicht mit der Nahrungsaufnahme, aber ablenken könnte sie auch und ist somit als 'so ähnlich' wie Mobiltelefonieren einzustufen. Folgerichtig ein Verstoß gegen das Verbot der "Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons [...] wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten wird."

Bekloppt ist möglicherweise der Gesetzgeber, der nicht beispielsweise das Hantieren mit Gegenständen, die nicht direkt für die Führung des Fahrzeugs erforderlich sind (und somit zwangsläufig die dem Verkehr zuzuwendende Aufmerksamkeit einschränken) verbietet, sondern eben nur singulär die Handhabung eines wohldefinierten Gegenstandes: Mobil- oder Autotelefon.

Magnus Haug, 2009-11-05

Wie lange ist das telefonieren mit Mobiltelefon ohne freisprechtechnik denn schon verboten in Deutschland?

Im February habe ich keine Schilder gesehen als ich Deutschland besucht habe - bin aber auch nicht selber gefahren.... ICE und Verwandte und Bekannte....

Michael Kobrowski, 2009-11-05

Magnus, Du hast schon sehr genau definiert, was da eigentlich bekloppt ist. Du darfst zum Beispiel ein TomTom PND bedienen, nicht aber, wenn das auch als Telefon dienen kann. In dem Sinne kannst du auch ein iPod touch in die Hand nehmen, ist ja kein Handy. Ein iPhone aber nicht.

Mittlerweile weiß man ja auch, dass das eigentliche Problem nicht das Handy, sondern das Telefonat ist. Also das Gespräch. Jetzt stell mal einer bei der Beifahrerin den Sprechapparat ab ...

Michael, seit April 2001.

Volker Weber, 2009-11-05

Egal, welches Gerät (Handy, iPhone, iPod, DECT Mobil Teil, Blackberry, Navi oder was auch immer.....): KEINE Bedienung während der Fahrt!!!!
Ich wäre gestern fast von einer (dem Anschein nach recht jungen) Autofahrerin "abgeschossen" worden.... Sie zog unvorhersehbar von der rechten Fahrbahn nach links....
Als ich hupte, zeigte sie mir ihr Handy gemäß dem Motto, "was willst Du, ich schreibe eine SMS (oder telefoniere)" und zeigte mir noch einen Vogel....

Heiko Müller, 2009-11-05

Volker, zum Grad der Ablenkung durch Beifahrer vs. Telefonat gibt es offenbar eine Studie - Pressemeldung.

Magnus Haug, 2009-11-05

Hmmh. Kann sein. Allerdings machen viele Fahrer bei einem Beifahrer den Fehler, ihn öfter auch mal anzusehen. Und ich kenne Beifahrerinnen, die beim Ausbleiben dieses Blickkontaktes auf die Meta-Ebene wechseln. "Is was?" - "Du hast was."

Was ich wirklich meine: Das Telefongespräch ist das Problem, nicht das Handy. Freisprecheinrichtungen könnten also das Gegenteil dessen erreichen, was sie sollen.

Heiko, richtig. Aber das ist alles nicht verboten. Nur ein Handy darf man nicht anfassen.

Volker Weber, 2009-11-05

Ok. Also dann schließe ich jetzt meine FritzBox! mit UMTS Stick an meinen Zigarettenanzünder an und nehme mein DECT Mobilteil. Ehrlich?

Eigentlich geht es eben doch nicht um das Verbieten von Handy sondern um die klare Definition von bestimmten Ablenkungen, die definitv "zuviel sind".

Das mit der FritzBox! geht übrigens wirklich!

Volker Jürgensen, 2009-11-06

Ha. Das nenne ich mal kreativ. :-)

Bis zu dieser Handy-Regulierung wurde das alles über Paragraph 1 abgehandelt. Du darfst alles tun, was den Verkehr nicht gefährdet. Wenn Du Dir den Finger in den Popo steckst und immer noch sauber fahren kannst, dann darfst du das auch. Nur das Handy in die Hand nehmen, das geht nicht. Egal wie sicher Du damit fährst.

Volker Weber, 2009-11-06

Darf man das Handy in die Hand nehmen um es dann in den - oh, skip it. ;-)

Jan-Piet Mens, 2009-11-06

Dann also doch wieder zurück zur Mobilfunksteinzeit:

1993 im Kofferraum eines Kombis: 8W GSM Koffergerät mit externer Dachantenne und analoger Telefondose, daran angeschlossen ein Schnurlostelefon.

Felix Albrecht, 2009-11-10

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