Pressemitteilung des Tages

by Volker Weber

Sehr geehrte Damen und Herren, anbei finden Sie die Pressemitteilung zu dem Geschäftsführerwechsel der Oridian GmbH, sowie zwei Fotos.

Wow.

Über eine Veröffentlichung ihrerseits würde ich mich sehr freuen.

Die Sensation bringen wir sofort. Das ist jetzt aber etwas hinderlich:

***This e-mail message is for the sole use of the intended recipient(s) and contains confidential and/or privileged information belonging to Online Media Solutions, Ltd. or its subsidiaries, customers or partners. Any unauthorized review, use, copying, disclosure or distribution of this message is strictly prohibited. If you are not an intended recipient of this message, please contact the sender by reply e-mail and destroy all soft and hard copies of the message and any attachments. Thank you for your cooperation.***

Zwei Minuten später kommt die Meldung nochmal. Diesmal mit den versprochenen Anhängen.

mv * /dev/null

Comments

Diese Disclaimer, nur mal so nebenbei bemerkt, sind sowieso Käse. Juristisch gesehen zum großen Teil Blödsinn und somit auch nur ein Form von Spam.

Roland Dressler, 2010-10-27

I interpret "Über eine Veröffentlichung ihrerseits würde ich mich sehr freuen." as "authorized for review, use, copying, disclosure or distribution"

Lars Berntrop-Bos, 2010-10-27

Ich finde diese "Copyrightvermerke" auch lächerlich und auch ein bisschen frech. Beim Klicken nicht denken, aber der Empfänger soll sich dann kümmern...

Trotzdem ist es eine interessante Frage: Gehört Dir eine Mail, die Dir irrtümlich zugestellt wurde und was darfst Du damit machen? Die meisten Leute springen hier zu kurz :))

Lucius Bobikiewicz, 2010-10-27

Nunja, so wie man Eigentum an magnetischen oder elektronischen Speicherzuständen eben haben kann. Klag' das mal ein.
Die Verpflichtung zum Löschen, oder noch besser, zur Information des Absenders über die ungewollte Zustellung jedenfalls ist Blödsinn. Kein Vertragsschluss/Verpflichtung mit unwissenden Dritten.
Ein möglicherweise ungewollt erworbenes Wissen ist - zumindest nicht ohne letale Folgen - nicht löschbar. (Obwohl mancher Schüler hier das Gegenteil beweist ... ) ;)

Eckhard Eilers, 2010-10-27

/dev/null is not a directory. :-) #Korinthenkacker

Jan-Piet Mens, 2010-10-27

@Eckhard
Wenn der Briefträger einen Brief für Deinen Nachbarn irrtümlich bei Dir einwirft und Du ihn dann sogar aus Versehen aufmachst, dann gehört der Brief Dir trotzdem nicht.

Wenn Du eine Email bekommst, die nicht für Dich bestimmt ist, dann gilt wohl ähnliches. Du kannst das "gelesen haben" natürlich nicht ungeschehen machen, aber es ist nicht "Deine" Mail und Du darst sie rein formal gesehen z.B. nicht in der Datensicherung ablegen....

Lucius Bobikiewicz, 2010-10-27

@Lucius: Sehe ich anders, da es außer dem inhaltlichen Wert einer Mail keinen dinglichen Wert (also Papierwert etc.) gibt, den es rückzuübereignen gäbe. Somit auch kein "Eigentum". Vielleicht gem. Urheberrecht. Also aufpassen, wo Du Deine Gedichte und Liedtexte hinschickst ...
Dem Empfänger der Mail aufzuerlegen, eine versehentlich erhaltene Mail aus einem revisionssicheren eMail-Archivsystem zu entfernen überschreitet meiner Meinung nach den zumutbaren Aufwand, da die Mitschuld des Absenders nicht unerheblich ist.

Eckhard Eilers, 2010-10-27

Wikipedia fasst das, wie ich finde, gut zusammen:
"Die Unwirksamkeit begründet sich aus zwei Umständen: Einmal ist es sehr schwierig, einen Dritten dazu zu bringen, etwas zu vergessen. Zweitens würde es sich bei diesen Disclaimern nach überwiegender Ansicht um AGB handeln. Allerdings müssten diese vor dem Öffnen der E-Mail dem Adressaten zugänglich gemacht worden sein, ansonsten sind sie kein Vertragsbestandteil. Meistens befinden sich solche Textabschnitte auch erst unterhalb des Inhaltes einer Nachricht, was jegliche rechtliche Relevanz ausschließt"
Der Satz oben "Any unauthorized review, use, copying, disclosure or distribution of this message is strictly prohibited"
ist IMHO eine dieser AGBs. Wenn mir jemand einen Brief schickt, an meine Adresse wohlgemerkt und nicht "falsch eingeworfen", dann kann ich den erstmal jeden zeigen und sogar kopieren. Warum auch nicht.

Wenn der Absender auf die Entfernung im Archivierungssysten besteht, dann hat er zumindest die Kosten dafür zu tragen.

Roland Dressler, 2010-10-27

Eckhards Anmerkung zum unzumutbaren Aufwand finde ich sehr interessant, ich könnte mir vorstellen, dass dies vom Inhalt abhängt. Vieleicht tut sich hier ja ein fruchtbares Feld für arbeitslose Anwälte auf :)

Was das Weiterverbreiten angeht, so braucht es hierfür keine AGB, da gilt (fast) ausnahmslos das Urheberrecht. Solltest Du z.B. aufgrund einer versehentlich zugestellte Mail an das Manuskript des nächsten Harry-Potter Bands gelangen, dann wird das Argument "was in meiner Mailbox liegt, gehört mir", vor Gericht wahrscheinlich nur ein Schmunzeln hervorrufen.

Lucius Bobikiewicz, 2010-10-27

schwierig in bezug auf das urheberrecht sind sicher einige nigeria-Mails. Da steckt schon so viel Phantasie drin, da kommt selbst frau rowling ins stottern... ;)

revisionssicher heißt in den meisten fällen eben auch: ich kann nicht löschen. was semantisch korrekt ist, wird angenommen und wandert direkt als Kopie ins archiv. nix löschbar, sonst beweiskraft hin. IMHO der von Anwälten favorisierte Weg. daher vorher immer die benutzer informieren ... :)

Eckhard Eilers, 2010-10-27

apropos: Gibt es eigentlich überhaupt nur einen Fall, bei dem ein solcher Disclaimer rechtlich durchgesetzt werden sollte? oder klagt auch hier maria aus 1300?

Eckhard Eilers, 2010-10-27

War da nicht etwas mit irgendwelchen Emails des Betriebsrates, die der Vorstand der Bahn mitgelesen hat? Ich kann mir kaum vorstellen, dass die immer noch im Backupsystem der Bahn gespeichert sind.

Aus genau dem Grund sind (voll-)automatische Archivierungen aber auch ziemlicher Unsinn. Es gibt eine Vorschrift zur revisionssicheren Archivierung von Handelsbriefen, aber nicht zur Archivierung von Spam und Nicht-Mails.

Lucius Bobikiewicz, 2010-10-28

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