heise online: Abmahnanwalt scheitert mit Klage gegen Heise
by Volker Weber
Der Karlsruher Rechtsanwalt Peter Nümann ist mit dem Versuch gescheitert, dem Heise Zeitschriften Verlag Teile der Berichterstattung über das Geschäftsgebaren von Massenabmahnern verbieten zu lassen. Nümann, der selbst als Massenabmahner im Urheberrechtsbereich gilt, sah durch Passagen eines c't-Artikels seinen Ruf und seine Ehre verletzt. Dieser Ansicht widersprach das Oberlandesgericht Köln nun in einem Berufungsurteil deutlich.
Comments
Interessant:
Im Heise - Artikel finde ich dann in einer Urteilsbegründung der 1. Instanz, die ursprünglich gegen Heise entschied:
"Als der Verlag die Abmahnungen erwiderte, klagte Nümann am Landgericht Köln und bekam im Juli 2010 Recht (Az. 28 O 146/10). In Zusammenhang mit der Namensnennung Nümanns im selben Artikel seien die abstrakten Überlegungen zur Strafbarkeit von falschen Abrechnungen als Tatsachenbehauptungen zu werten, da der "durchschnittliche Leser" von c't dies so verstehe, urteilte die Kammer."
Die 2. Instanz hatte dann wohl mindestens gegoogelt und gegen 'Nümann' entschieden, denn unter 'durchschnittliche Leser von c't' findet sich dann: "Die Leser von c't sind „hochqualifizierte Computer-Profis und fungieren außergewöhnlich oft als Ratgeber und Entscheider in Sachen Technik."
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