ThinkPad X1 Yoga :: Lenovo liefert nicht
by Volker Weber
Ein Trauerspiel:
- 18. Juli - Markus bestellt auf Lenovo.de ein X1 Yoga für 2409€
18. Juli - Lenovo sagt Versand zwischen dem 26. und 28. Juli zu - 25. Juli - Lenovo verschiebt Versand auf den 31. Juli
- 31. Juli - Keine Lieferung.
31. Juli - Markus kontaktiert Lenovo via Twitter. Social Media Team kann nicht helfen. - 1. August - Lenovo verschiebt Versand auf den 6. August
- 6. August - Keine Lieferung
- 7. August - Markus ruft bei Lenovo an. Lenovo sagt, Lieferung ist auf den 13. August verschoben. Es gebe Probleme mit der Lieferung von Teilen, genannt werden Prozessoren. 5% Rabatt als Angebot zur Wiedergutmachung.
- 13. August - Keine Lieferung. Markus ruft bei Lenovo an.
13. August - Lenovo sagt, Lieferung ist auf den 19. August verschoben.
13. August - Markus tritt per Formular und E-Mail vom Kaufvertrag zurück.
13. August - Lenovo schreibt " In einigen Fällen haben wir keine Möglichkeit, die Lieferung zu stornieren."
13. August - Lenovo schreibt erneut und kündigt Lieferung für den 15. August an. - 14. August - Gerät wurde noch nicht verschickt.
Schalten Sie auch morgen wieder ein, wenn es heißt, keine Post für Sie.
Update 15. August: Lenovo hat das hier gelesen, und zwar jemand, der sowas ändern kann. Im Einzelfall heißt das, Markus kriegt jetzt eine sofortige Lieferung und einen weiteren Rabatt wegen seiner schlechten Behandlung.
Meine Hoffnung (und Erfahrung) ist, dass Organisationen ihre Prozesse verbessern, wenn schlechte Nachrichten auch mal oben ankommen und nicht im mittleren Management weggefiltert werden.
Update 15. August: Markus hat eine UPS-Tracking#. Gerät kommt, da Built to Order, direkt aus China.
Comments
Echt unschön. Besonders heftig finde ich aber von Lenovo, den Rücktritt vom Kaufvertrag nicht hinzunehmen - das ist dreist.
Ich lese daraus, dass sie manchmal keine Möglichkeit mehr hätten, die Auslieferung zu stornieren und sie somit aufzuhalten.
Den Rücktritt vom KV werden sie wohl schon akzeptieren am Ende.
Es ist immer noch ein Fernabsatzhandel. Da es ein Produkt von der Stange ist, können und dürfen sie den Kaufvertrag nach deiner Kündigung nicht aufrecht erhalten. Einfach zurückschreiben, dass der Wiederspruch ordnungsgemäß erfolgt ist und dass die internen Abläufe dich nichts angehen. Jeden Tag eine Mail dchicken znd dein Gely verlangen und nach sofortiger Ankündigung nach 14Tagen Verzugszinsen und eine gerechtfertigte Mahngebühr verlangen. Das hat bis jetzt immer geklappt
Es ist mir unverständlich wie manche Onlinehändler / Hersteller heute noch ihre Kunden behandeln bzw. welches Verständnis sie von dem Service Level haben, den sie Kunden bieten möchten.
Ich ärgere mich mit der Online-Tochter eines Discounters mit 4 Buchstaben wegen einer 35 Kinkerlitzchen-Bestellung. Man recherchiert noch und stellt Suchaufträge beim beauftragten Logistiker - obwohl ich längst zurückgetreten bin.
Besagter Onlinezweig hat seit nicht zu langer Zeit einen neuen Chef, der sich den „Herausforderungen der Digitalisierung stellen“ soll. Ich helfe gerne mit sachdienlichen Hinweisen, gebe großzügigen Rabatt auf meine Rack-Rate.
Es gab gelegentlich Artikel dazu, wie unfair Amazon ist und dass man den heimischen Versandhandel schützen muss. Das offenbart das Selbstverständnis.
Stefan, es ist etwas komplizierter. Es ist nicht ganz von der Stange, da ich ein paar Positionen geändert habe. Die AGB sagen an dieser Stelle eindeutig, dass das 14-tägige Rückgaberecht hier nicht gilt. Ich hoffe also auf Kulanz.
Insgesamt habe ich auch weniger Probleme damit, dass es überhaupt dauert. Aber die Art und Weise ist ungenügend. Das geht von der nicht-Kommunikation der verzögerten Daten bis zu Aussagen am Telefon, dass das mein Problem sei.
Service, Genauigkeit und Klarheit über den aktuellen Zustand, sowie Logistik kenne ich bei vielen Unternehmen anders. Das ist in diesem Fall nicht aus diesem Jahrtausend.
Markus, Dir kann jetzt nichts mehr passieren. Du bist ein Exempel.
Markus, ich muss dir in diesem Fall zum Fernabsatzhandels leider in positiver Form widersprechen. Schon in Karlsruhe gab es die Entscheidung Az.: VIII ZR 295/01.
"aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt wird, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können".
Und das trifft auch auf Konfigurationsnotebooks zu. Da Lenovo gegen geltendes Recht verstößt, wären im härtesten Fall sogar die gesamten AGB unwirksam da dies eine verstecke oder unbillige Inhalte der AGB darstellt. Mit einem halbwegs geringen Zeitaufwand an Mails ist Lenovo schach matt
Wir haben eine bessere Lösung gefunden.
Da bin jetzt aber echt gespannt was ihr daraus gemacht habt ;)
Lies die Updates.
Das Gerät kam heute bei mir an. Ich bin sehr, sehr froh.