Smart-Meter-Gateways: Was bedeutet das für mich?

Seit dem 1.1.2024 gilt der neue §14a EnWG, der die Energiewende vorantreiben soll. Es gibt jedoch viel Unsicherheit darüber, was das konkret bedeutet, sowohl für Netzbetreiber als auch für Stromkunden.

Das Gesetz betrifft bestimmte Geräte wie Wärmepumpen, Wallboxen als nicht öffentliche Ladestationen, Klimaanlagen und Stromspeicher, wenn ihre Leistung über 4,2 kW liegt. Auch wenn mehrere dieser Geräte zusammen eine Leistung von über 4,2 kW haben, sind sie betroffen.

Wer solche Geräte vor dem 1.1.2024 angemeldet hat, ist vorerst nicht betroffen. Aber wenn man für solche Geräte reduzierte Netzentgelte oder spezielle Tarife nutzt, muss man bis spätestens 31.12.2028 auf die neuen Regelungen umstellen. Man kann auch freiwillig früher auf die neuen Regelungen umsteigen.

Andreas Linde, der Autor dieses Beitrags, ist Software-Entwickler, -Architekt und Produktmensch. Er hat das EEBUS-Protokoll als Open Source implementiert und unterstützt Unternehmen mit Consulting und Training im Bereich Energiemanagement.

Das ist keine Werbung. Ich freue mich, dass ich Andreas überreden konnte, diesen und weitere Beiträge zum Thema zu schreiben.

Bisher sind erschienen:
1. Smart-Meter-Gateways: Die Energiewende möglich machen
2. Smart-Meter-Gateways: Was bedeutet das für mich?

Volker Weber

Was bedeuten diese neuen Regelungen?

Ab dem 1.1.2024 müssen alle angemeldeten Geräte beim Netzbetreiber im Falle eines Netzengpasses “gedimmt” werden können. Das bedeutet, dass die maximale Leistung dieser Geräte vorübergehend reduziert werden kann, aber nicht unter 4,2 kW, damit z. B. Elektroautos weiterhin geladen werden können. Jede Reduzierung muss öffentlich dokumentiert werden, und es wird ab dem 1.3.2025 eine gemeinsame Internetplattform aller Netzbetreiber geben, auf der dies verfügbar ist.

Die Begrenzung der Leistung wird über ein Smart-Meter-Gateway oder ein Energiemanagementsystem (EMS) an die Geräte übermittelt. Ohne EMS wird angenommen, dass diese Geräte immer Netzstrom verwenden. Mit EMS können auch Solar- und Batteriestrom berücksichtigt werden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Begrenzung an die Geräte übertragen werden kann, z. B. über ein noch nicht definiertes zertifiziertes Protokoll oder einen potentialfreier Relais-Kontakt, der keine Werte zur Verfügung stellen kann. Wenn keine spezifischen Werte zur Steuerbaren Verbrauchseinrichtung übertragen werden können, müssen die Geräte auf den erlaubten Mindestwert von 4,2kW limitiert oder im Zweifel ausgeschaltet werden.

Wann und wie darf gedimmt werden?

Sobald genug Smart-Meter-Gateways installiert sind und das Netz digitalisiert ist, muss eine Netzsteuerung erfolgen. Wenn ein Problem erkannt wurde, muss der reduzierte Netzbezug innerhalb von maximal 5 Minuten dem Messstellenbetreiber übermittelt werden, und wieder normalisiert werden, wenn das Problem behoben ist.

Heute ist das noch nicht umgesetzt, daher gibt es Übergangsmodell. Der Netzbetreiber darf für maximale 2 Jahre pro Netzbereich auf Basis von Prognosemodellen einmal pro Tag für maximal 2h eine Dimmung durchführen. Danach muss eine Netzsteuerung auf echten Messdaten erfolgen.

Was hat eine Dimmung für potenzielle Auswirkungen?

Nehmen wir ein Elektroauto an einer Wallbox, welches mit 11 kW Leistung laden kann. Der Netzbetreiber hat nun das größte anzunehmende Problem und erlaubt nur einen Netzbezug mit der niedrigsten erlaubten Leistung von 4,2 kW für eine Dauer von 2h und es gibt keine PV. Dann werden in dieser Zeit anstatt 22 kWh nur 8,4 kWh in die Autobatterie geladen. Der Ladevorgang kann sich daher im schlimmsten Fall um 1h und 15 Minuten verlängern.

Was bringt das dem Stromkunden?

Der Netzbetreiber darf die Installation solcher Geräte nicht mehr ablehnen, und der Stromkunde bekommt vergünstigte Netzentgelte. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für diese Vergünstigungen, z. B. einen festen Betrag pro Jahr oder einen Rabatt auf die Netzgebühren. Ab 2025 müssen Netzbetreiber auch zusätzlich zeitabhängige Tarife (für das Netzentgelt) anbieten, wenn man einen festen Betrag pro Jahr erhält.

Diese Regelungen sind wichtig für die Energiewende, auch wenn die Umsetzung noch dauert und einige Geräte noch nicht mit den neuen Anforderungen kompatibel sind.

Update: Zuvor hieß es, dass die Leistung innerhalb von maximal 5 Minuten nach Erkennung eines Problems reduziert werden muss. Dies wurde korrigiert.

Author: Andreas Linde

Andreas Linde ist Software-Entwickler, -Architekt und Produktmensch. Er hat das EEBUS-Protokoll als Open Source implementiert und unterstützt Unternehmen mit Consulting und Training im Bereich Energiemanagement.

6 thoughts on “Smart-Meter-Gateways: Was bedeutet das für mich?”

  1. Den EEBUS Link schaue ich mir gleich mal an… bei einer EEBUS Ansteuerung bin ich letztes Jahr hängengeblieben 🙂

  2. Danke fūr Deinen Artikel, Andreas.

    Es wirkt auf mich alles sehr spät und sehr behutsam. Bringst das wirklich was? Ich hätte eher gehofft, dass es ein wenig feiner ausgelegt würde, zb dass der Strom bei einem Engpass komplett den ladenden Fahrzeugen entzogen wird und nur wenn ein Fahrzeughaltende in seiner App angegeben hat am nächsten morgen 80% haben zu müssen, wird gedrosselt (statt 0%).
    Würde diese tiefere Integration und der erheblichere mögliche Eingriff nicht viel billigere Tarife ermöglichen?

    Auch die automatische Nutzung von bi-direktional ladenden Fahrzeugen bei Engpässen ist noch nicht geregelt? Ich kann gut verstehen, warum der Staat nur sehr zögerlich mit Verboten ist, aber beim Erlauben wäre mehr vorauseilende Geschwindigkeit wünschenswert. Sonst dauert es doch dann nochmal 5 Jahre bis was umgesetzt wird.

    Oder stelle ich mir das alles zu einfach vor?

    1. Ja das wird viel bringen und es ist fair. Wieso sollte ich mein Elektroauto nicht mehr laden dürfen, aber der Verbrenner darf tanken? Wieso sollte meine Wärmepumpe überhaupt nicht mehr heizen dürfen, aber der Gasbrenner?

      Die Infrastruktur im Haus (Wallbox, Energiemanager) weiss bei 99% der Autos nicht ob diese überhaupt laden wollen oder bis wann. Das wissen nur die Hersteller eigenen Apps und dafür gibt es auch keine generische Schnittstelle. Erst mit einem zukünftigen Kommunikationsstandard ISO15118-20 zwischen EV und Wallbox, kann diese Info in der Breite verfügbar sein. Aber der nahezu komplette Bestand hat das eben nicht.

      Bidirektional (ent-)ladende Fahrzeuge werden in Zukunft berücksichtigt werden können, aber die werden noch über viele viele Jahre nicht in der Masse vorhanden sein. Die Technik ist einfach noch nicht so weit, auch wenn man das beim Marketing der Hersteller oft anders vernimmt. Und die Regulatorik und vor allem in Deutschland >800 Netzbetreibern mit eigenen Anforderungen sind da sehr hinderlich. Jeder kocht sein eigenes Süppchen.

      Und selbst wenn, was macht man dann mit anderen großen Stromverbrauchern? Wärmepumpe und Klimaanlage. Die sind evtl. lokal weiter verbreitet und laufen auch eher gleichzeitig. Was macht mann dann da?

      Kurz gesagt: Leider stellst du dir das etwas zu einfach vor.

    2. Wenngleich mir die Vorstellung, morgens wach zu werden und festzustellen, dass mein Fahrzeug nicht den benötigten Ladazustand aufgrund einer Drosselung erreicht hat, überhaupt nicht behagt, so denke ich auch dass es nicht die Lösung sein kann, die Drosselung durch den Fahrzeugbesitzer umgehen zu können. Die meisten würden nämlich völlig unabhängig ihres Bedarfs immer 100% angeben.

      1. Ich dachte dabei eher an unterschiedliche Tarife zwischen denen ich wechseln kann. Wenn ich dem Netzbetreiber mehr Gelegenheiten der Steuerung gebe, bekomme ich einen günstigeren Tarif. Das ist doch der Vorteil von einem E-Fahrzeug. Ich bin nicht auf Vollladen angewiesen wie bei einem Verbrenner, den ich zur Tankstelle fahren muss. Für viele ist der Akku doch größer als an einem Tag (oder in der Woche) gefahren wird.

        1. Der Netzbetreiber steuert nichts 🙂 Er kann nur dem Haus sagen: die Geräte die als SteuVE gemeldet sind, dürfen jetzt nur noch maximal x Watt aus dem Stromnetz ziehen. Wie die Geräte das machen, ist deren (und optional die eines Energiemanagementsystems) Sache.

          Und da die meisten Fahrzeuge ihre Ladepläne nicht an die Wallboxen übermitteln können (weil beide den dazu notwendigen Standard unterstützen), kann auch das Energiemanagementsystem die Preise für das Laden des Fahrzeuges unterstützen. Es gibt nur sehr wenige EVs und Wallboxen die das bereits können.

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