Seit dem 1.1.2024 gilt der neue §14a EnWG, der die Energiewende vorantreiben soll. Es gibt jedoch viel Unsicherheit darüber, was das konkret bedeutet, sowohl für Netzbetreiber als auch für Stromkunden.
Das Gesetz betrifft bestimmte Geräte wie Wärmepumpen, Wallboxen als nicht öffentliche Ladestationen, Klimaanlagen und Stromspeicher, wenn ihre Leistung über 4,2 kW liegt. Auch wenn mehrere dieser Geräte zusammen eine Leistung von über 4,2 kW haben, sind sie betroffen.
Wer solche Geräte vor dem 1.1.2024 angemeldet hat, ist vorerst nicht betroffen. Aber wenn man für solche Geräte reduzierte Netzentgelte oder spezielle Tarife nutzt, muss man bis spätestens 31.12.2028 auf die neuen Regelungen umstellen. Man kann auch freiwillig früher auf die neuen Regelungen umsteigen.
Andreas Linde, der Autor dieses Beitrags, ist Software-Entwickler, -Architekt und Produktmensch. Er hat das EEBUS-Protokoll als Open Source implementiert und unterstützt Unternehmen mit Consulting und Training im Bereich Energiemanagement.
Volker Weber
Das ist keine Werbung. Ich freue mich, dass ich Andreas überreden konnte, diesen und weitere Beiträge zum Thema zu schreiben.
Bisher sind erschienen:
1. Smart-Meter-Gateways: Die Energiewende möglich machen
2. Smart-Meter-Gateways: Was bedeutet das für mich?
Was bedeuten diese neuen Regelungen?
Ab dem 1.1.2024 müssen alle angemeldeten Geräte beim Netzbetreiber im Falle eines Netzengpasses “gedimmt” werden können. Das bedeutet, dass die maximale Leistung dieser Geräte vorübergehend reduziert werden kann, aber nicht unter 4,2 kW, damit z. B. Elektroautos weiterhin geladen werden können. Jede Reduzierung muss öffentlich dokumentiert werden, und es wird ab dem 1.3.2025 eine gemeinsame Internetplattform aller Netzbetreiber geben, auf der dies verfügbar ist.
Die Begrenzung der Leistung wird über ein Smart-Meter-Gateway oder ein Energiemanagementsystem (EMS) an die Geräte übermittelt. Ohne EMS wird angenommen, dass diese Geräte immer Netzstrom verwenden. Mit EMS können auch Solar- und Batteriestrom berücksichtigt werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Begrenzung an die Geräte übertragen werden kann, z. B. über ein noch nicht definiertes zertifiziertes Protokoll oder einen potentialfreier Relais-Kontakt, der keine Werte zur Verfügung stellen kann. Wenn keine spezifischen Werte zur Steuerbaren Verbrauchseinrichtung übertragen werden können, müssen die Geräte auf den erlaubten Mindestwert von 4,2kW limitiert oder im Zweifel ausgeschaltet werden.
Wann und wie darf gedimmt werden?
Sobald genug Smart-Meter-Gateways installiert sind und das Netz digitalisiert ist, muss eine Netzsteuerung erfolgen. Wenn ein Problem erkannt wurde, muss der reduzierte Netzbezug innerhalb von maximal 5 Minuten dem Messstellenbetreiber übermittelt werden, und wieder normalisiert werden, wenn das Problem behoben ist.
Heute ist das noch nicht umgesetzt, daher gibt es Übergangsmodell. Der Netzbetreiber darf für maximale 2 Jahre pro Netzbereich auf Basis von Prognosemodellen einmal pro Tag für maximal 2h eine Dimmung durchführen. Danach muss eine Netzsteuerung auf echten Messdaten erfolgen.
Was hat eine Dimmung für potenzielle Auswirkungen?
Nehmen wir ein Elektroauto an einer Wallbox, welches mit 11 kW Leistung laden kann. Der Netzbetreiber hat nun das größte anzunehmende Problem und erlaubt nur einen Netzbezug mit der niedrigsten erlaubten Leistung von 4,2 kW für eine Dauer von 2h und es gibt keine PV. Dann werden in dieser Zeit anstatt 22 kWh nur 8,4 kWh in die Autobatterie geladen. Der Ladevorgang kann sich daher im schlimmsten Fall um 1h und 15 Minuten verlängern.
Was bringt das dem Stromkunden?
Der Netzbetreiber darf die Installation solcher Geräte nicht mehr ablehnen, und der Stromkunde bekommt vergünstigte Netzentgelte. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für diese Vergünstigungen, z. B. einen festen Betrag pro Jahr oder einen Rabatt auf die Netzgebühren. Ab 2025 müssen Netzbetreiber auch zusätzlich zeitabhängige Tarife (für das Netzentgelt) anbieten, wenn man einen festen Betrag pro Jahr erhält.
Diese Regelungen sind wichtig für die Energiewende, auch wenn die Umsetzung noch dauert und einige Geräte noch nicht mit den neuen Anforderungen kompatibel sind.
Update: Zuvor hieß es, dass die Leistung innerhalb von maximal 5 Minuten nach Erkennung eines Problems reduziert werden muss. Dies wurde korrigiert.